Cannabis-Pflanze von oben

Cannabis-Verordnungen in Deutschland

Neuro-Depesche 7-8/2022

Begleiterhebung veröffentlicht

Mit dem 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften wurden die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erweitert. Parallel dazu wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragt, eine nicht-interventionelle Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabis-Arzneimitteln durchzuführen. Am 5. Juni 2022 wurde der Abschlussbericht für die Begleiterhebung veröffentlicht.
Wie das BfArM meldet, waren in die Auswertung anonymisierte Daten zu insgesamt ca 21.000 Behandlungen mit Cannabis-Blüten und -Extrakten sowie mit Dronabinol, Nabilon und Sativex® eingeflossen. Die Meldelücke ist groß. Mehr als 75 % der Behandlungen erfolgten aufgrund chronischer Schmerzen. Mit großem Abstand folgten Spastik (9,6 %) und Anorexie/Wasting (5,1 %). Mindestens 15 % der behandelten Symptome standen in Zusammenhang mit einer Tumorerkrankung, darunter Schmerzen, Übelkeit/ Erbrechen, Appetitlosigkeit und starker Gewichtsverlust.
 
Besonderheit Cannabis-Blüten
Die Behandelten der Gesamtstichprobe waren durchschnittlich 57 Jahre alt und mehrheitlich weiblich. Davon wichen die Personen, die mit Cannabis-Blüten behandelt worden waren, erheblich ab. Bei ihnen lag das Durchschnittsalter bei 45,5 Jahren, und mehr als zwei Drittel waren männlich. Ein wichtiges Resultat war, dass die mit Cannabis-Blüten behandelten Patienten bezogen auf den THC-Gehalt eine um das Vielfache höhere Dosis erhielten als mit anderen Cannabis-Arzneimitteln. Sie bewerteten den Therapieerfolg generell höher, brachen die Therapie seltener ab und gaben seltener Nebenwirkungen an. Lediglich eine „euphorisierende Wirkung“ wurde von ihnen dreimal häufiger berichtet. Die Ergebnisse der Begleiterhebung werden dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als eine Grundlage für die weitere Regelung zur Versorgung der Patienten mit Cannabis-Arzneimitteln und für die Erstattungsfähigkeit durch die GKV dienen. Der Bericht lässt sich downloaden auf www.bfarm.de. HL
Praxisfazit
Mit dieser Begleiterhebung wurden anonymisierte Behandlungsdaten erfasst, um Hinweise auf mögliche Anwendungsgebiete, Nebenwirkungen und auch Begrenzungen einer Therapie mit Cannabis-Arzneimitteln zu erhalten. Die Begleiterhebung, betont das BfArM, ist keine klinische Studie zur Prüfung der Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels.
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