Aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome

NATUR+PHARMAZIE 10/2013

Hautkrebs kann als Berufskrankheit anerkannt werden

Bestimmte Formen des Hautkrebses, aktinische Keratosen und das Plattenepithelkarzinom, können wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Vorraussetzung ist langjährige Arbeit im Freien.

Grundlage für die Anerkennung von Hautkrebs als Berufskrankheit ist die Wissenschaftliche Begründung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die im August veröffentlicht wurde. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass die Betroffenen über viele Jahre im Freien gearbeitet haben und dabei lange natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt waren.

Damit eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt werden kann, muss u. a. belegt sein, dass bestimmte Personengruppen arbeitsbedingt ein höheres Erkrankungsrisiko haben als der Rest der Bevölkerung. Für aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome liegt dieser Nachweis nun vor. Danach haben Beschäftigte, die über viele Jahre „in der Sonne“ gearbeitet haben, ein wesentlich höheres Erkrankungsrisiko für aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome als die übrige Bevölkerung. In der Publikation werden folgende Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit genannt:

❚ Die Diagnose "Plattenepithelkarzinom" oder "multiple aktinische Keratosen" muss gesichert sein. Einzelne aktinische Keratosen sind noch keine Berufskrankheit.

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