Mangelnder Versicherungsschutz

NATUR+PHARMAZIE 6/2005

Internet und Haftungsfragen

Es gibt wohl keine Apotheke mehr, die nicht "online" geht. Doch eine eigene Homepage hat rechtlich Haftungspflichten zur Folge. Noch besteht dafür aber kein Versicherungsschutz - das soll sich jetzt ändern.

Die Haftung der Provider ist gesetzlich im Großen und Ganzen geregelt. Im Elektronischen Geschäftsverkehrsgesetz (EGG, 12/2001) sind unterschiedliche Haftungen je nach Providertyp festgelegt. Interessant für Apotheker ist dabei in erster Linie der Typ des "Content-Provider", denn damit sind die Inhaber einer Homepage gemeint. Und die haben folgende Risiken selbstverantwortlich zu tragen: - Sicherheitsrisiko = mangelnde Sicherheit der Hard- und Software, durch Virenbefall und Co. - Störungsrisiko = Störungen beim Zugang zu Servern, Netzwerk oder Dienstleistern. - Medienrisiko = Bereitstellung, Weitervermittlung und insbesondere Verbreitung rechtswidriger bzw. verletzender Inhalte sowie auch geschützter Inhalte. Rein theoretisch besteht jedoch auch bei Empfang und Versand von E-Mails Haftung oder zumindest Mithaftung in all diesen Punkten (bisher wurde jedoch kein solcher Fall rechtlich verfolgt). Einige Versicherungsunternehmen gehen von einer künftig härteren Gangart des Gesetzgebers bei der Verfolgung Schaden stiftender Programme aus. Das Haftungspotenzial soll spürbar steigen. Dafür bieten die bisherigen Betriebs- und Produkte-Haftpflichtversicherungen keinesfalls eine ausreichende Deckung. So sind laut Bestimmungen für Haftpflichtversicherungen (Juni 2004), die Löschung oder Veränderung von Daten, Zugangstörungen jeder Art und Probleme bei jeder Art von Datentransfer ausdrücklich ausgenommen. Diese rechtliche Grauzone soll nun durch die Offerte spezieller Internet-Zusatzversicherungen geschlossen werden. (ct)

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