Nationale MEC bei Verordnung berücksichtigen

NATUR+PHARMAZIE 3/2020

Kontraindikation für die Pille

Ein Update der Leitlinie WHO-MEC erweitert die Kontraindikationen für orale Kontrazeptiva und rät zu individueller Prüfung.
Kontraindiziert ist eine kombinierte hormonelle Kontrazeption nach den WHOMEC (Medical elegibility criteria for contraceptive use) von 2015 insbesondere für Patientinnen mit einem erhöhten kardiovaskulären Risiko. Auch Diabetikerinnen mit mikrovaskulären Komplikationen oder einer Krankheitsdauer von mehr als 20 Jahren fallen in diese Kategorie. Anders als andere Gestagen-Monopräparate können auch injizierbares DMPA oder Norethisteronenantat das Lipid- und Glukoseprofil ungünstig beeinflussen und sind deshalb bei kardiovaskulären Risikopatientinnen in den meisten Fällen nicht empfehlenswert. Weiterhin kontraindiziert ist die Verordnung bei Patientinnen mit rheumatischen, neurologischen, gynäkologischen oder weiteren endokrinologischen Erkrankungen. Für Frauen mit systemischem Lupus erythematosus (SLE) und positivem oder unbekanntem Antiphospholipid- Antikörperstatus fallen kombinierte Östrogen-Gestagen-Präparate ebenfalls in die MEC-Kategorie 4 (kontraindiziert). Das Gleiche gilt für Migräne-Patientinnen mit Aura und für die Fortführung einer solchen Kontrazeption bei über 35-Jährigen auch ohne Aura. Auch bei einer dekompensierten Zirrhose oder benignen oder malignen Lebertumoren sollten sie nicht angewendet werden. Da die MEC nationale Abweichungen besonders in Frankreich, Großbritannien und den USA aufweisen können, raten die Autoren in diesem Update zu einer zusätzlichen Berücksichtigung der nationalen Kriterien.
Quelle: Serfaty D: Update on the contraceptive contraindications. 2019. J Gynecol Obstet Human Repro 2019; 48: 297–307.
ICD-Codes: Z30.

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