Aktuelle Umfrage unter APIs

NATUR+PHARMAZIE

Phytotherapie auf Grünem Rezept – neue Insights zu einem Evergreen

Neunzig Prozent der APIs nutzen das Grüne Rezept, um OTC-Arzneimittel zu verordnen.1 Dieses Vorgehen bietet Vorteile für das ärztliche Fachpersonal, Apotheken-Teams sowie Patient:innen. Phytopharmaka wie STW 5 und STW 5-II (Iberogast®), die auf dem Grünen Rezept verordnet werden, können von vielen gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Eine aktuelle Umfrage1 zeigt, dass das Grüne Rezept von 90 Prozent der APIs (Allgemeinmediziner, Praktiker und Internisten) genutzt wird, um OTC-Arzneimittel zu verordnen. Dabei setzt fast ein Drittel das Grüne Rezept bei 350 und mehr Patient:innen pro Quartal ein. Dennoch ist ein signifikanter Unterschied erkennbar: Nur 75 Prozent der jüngeren Ärzt:innen (unter 45 Jahre) nutzen das Grüne Rezept, um apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verordnen. Patient:innen mit funktionellen Magen-Darm-Beschwerden kommen in der Praxis häufig vor: Dabei ist der Anteil jener mit Reizdarmsyndrom bei den befragten APIs bei 30 Prozent. Hingegen liegt der Anteil an Patient:innen mit Reizmagen bei 21,5 Prozent und jeweils 24,2 Prozent leiden an akuten, situativ ausgelösten Bauchschmerzen bzw. häufig wiederkehrenden Bauchschmerzen. Auffällig war, dass über alle Indikationen hinweg Frauen unter 45 Jahren deutlich häufiger betroffen waren. 89 Prozent der APIs gaben an, dass sie Phytopharmaka zur Behandlung von funktionellen Magen-Darm-Beschwerden auf dem Grünen Rezept verordnen.

Multi-Target-Therapie auf Grünem Rezept

Seit seiner Einführung hat sich das Grüne Rezept bei der Verordnung von OTC-Arzneimitteln im deutschen Praxisalltag etabliert. Wie eine aktuelle Umfrage zeigt, sind Phytopharmaka dabei von hoher Relevanz und werden von einem Großteil der Ärzt:innen zur Behandlung funktioneller Magen-Darm-Beschwerden wie dem Reizdarmsyndrom verordnet. Insbesondere Phytopharmaka mit Multi-Target-Wirkung wie Iberogast® Classic (STW 5) und Iberogast® Advance (STW 5-II) werden den Patient:innen als wirksame Option zur Symptomlinderung empfohlen. Werden Phytopharmaka auf Grünem Rezept verordnet, können sie von vielen gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Hier könnten vor allem jüngere Ärzt:innen, die das Grüne Rezept aktuell noch nicht nutzen, bei ihren Patient:innen punkten. 

Lesen Sie den ganzen Artikel

Fachgruppen-Login


Zugangsdaten vergessen?

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x