Aktuelles vom Fortbildungskolleg

Praxis-Depesche 5/2021

Praxistipps zu Reizdarm, Osteoporose und HPV-Impfung

Im Mittelpunkt eine Online-Fortbildung vom März 2021 standen relevante Krankheitsbilder der täglichen Praxis.
Reizdarm: Pflanzliche Kombi überzeugt
Gemäß S3-Leitlinie der DGVS müssen drei Kriterien für die Diagnose Reizdarm erfüllt sein: Chronische Beschwerden größer drei Monate, die von Arzt und Patient auf den Darm bezogen werden und in der Regel mit Stuhlveränderungen einhergehen – bei relevant eingeschränkter Lebensqualität und unter Ausschluss einer anderen Erkrankung als Ursache.
Für die medikamentöse Reizdarm-Behandlung empfiehlt Prof. Martin Storr, Starnberg, unter anderem das rein pflanzliche Kombinationspräparat STE-5 Advance, das an der Ursache der Beschwerden ansetzt: Die enthaltenen sechs Heilpflanzen (Iberis amara, Süßholzwurzel, Kümmelfrüchte, Pfefferminzblätter, Melissenblätter und Kamillenblüten) zeichnen sich durch eine hohe Konzentration an beruhigenden, entzündungshemmenden und schleimhautschützenden Extrakten aus. Sie wirken darüber hinaus schmerzstillend, krampflösend, säureregulierend und entblähend. Fünf klinische Studien belegen die Wirksamkeit und sichere Anwendung bei verschiedenen funktionellen Magen-Darm-Beschwerden. „Bereits innerhalb von Minuten nach der ersten Einnahme tritt ein klinischer Effekt ein, spätestens nach 30 Minuten spürt der Patient eine deutliche Erleichterung.“
Auf die Frage nach unerwünschten Wirkungen fasste Storr die aktuelle Datenlage wie folgt zusammen: „STW-5 ist sowohl in der Classic-Version als auch als Advance ein durch das BfArM kontrolliertes Präparat – und es gibt keinen Hinweis auf eine erhöhte Lebertoxizität“. Für diejenigen, die trotzdem „Leber-besorgt“ seien, empfiehlt Storr die Advance-Version, in der kein Schöllkraut enthalten sei und man gerade in puncto viszeraler Sensitivität einen tollen Effekt erziele.
FW
Prof. Martin Storr, Starnberg: „Funktionelle Magen-Darm-Erkrankungen“
 
Stets an HPV-Impfung denken!
HPV-Impfstoffe schützen gegen bestimmte (Hochrisiko-)Typen der sexuell übertragbaren Humanen Papillomviren (HPV), die u. a. Krebsvorstufen und Krebserkrankungen am Gebärmutterhals, an der Vulva, am Penis und im Analbereich hervorrufen können. Daneben ist ein Schutz gegen bestimmte Erreger von Genitalwarzen möglich. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung gegen HPV für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Spätestens bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag sollten versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Doch auch bei älteren Frauen sollte man an die Impfung denken – denn Frauen mit schweren Dysplasien (CIN III) haben ein über mindestens 20 Jahre anhaltendes erhöhtes Risiko für erneute HPV-assoziierte Neoplasien. Prof. Monika Hampl, Düsseldorf, rät Frauen mit Zustand nach Konisation/ VIN mit hohem Wiederansteckungsrisiko bei wechselnden Partnern dringend, eine sekundäre HPV-Impfung durchzuführen. „Auch bei multiplen Condylomrezidiven empfehlen wir die Impfung.“
Für die HPV-Impfung außerhalb der Schutzimpfungsrichtlinie kann sich eine Anfrage zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse lohnen. Als Grundlage dienen wissenschaftliche Studien – die positive Datenlage führte zu einer Integration der HPV-Impfung nach Konisation in die S3-Leitlinie zur Impfprävention HPV-assoziierter Neoplasien. Auf www.frauenaerzte-im-netz.de findet sich eine Dokumentenvorlage, um eine Kostenerstattung zu beantragen. „Eine HPV-Impfung ist jedoch kein Ersatz für die Krebsfrüherkennungs-Untersuchung. Nur wenn Impfung und regelmäßige Untersuchungen zum Einsatz kommen, kann eine Frau von einer größeren Sicherheit vor Gebärmutterhalskrebs und seiner Vorstufen profitieren“, so Hampl abschließend.
FW
Prof. Monika Hampl, Düsseldorf: „HPV-Impfung nach Konisation / durchgemachter Infektion: Ist das sinnvoll?“
 
Osteoporose-Therapie im Fokus
Die neue Leitlinie des Dachverbands Osteologie e.V. (DVO) wird für dieses Jahr mit Spannung erwartet, da es innovative Präparate wie Abaloparatid oder Romosozumab einzuordnen gilt. In der noch gültigen Version aus 2017 wird neben der Basisprophylaxe (Förderung von Muskelkraft und Koordination) auch eine Basistherapie empfohlen: Sie beinhaltet die Sicherstellung von 1.000 mg Kalzium Gesamtzufuhr über die tägliche Nahrung sowie bei hohem Sturz- und/oder Frakturrisiko und/oder einer geringen Sonnenlichtexposition 800 IE Vitamin D3 täglich oral. „In der medikamentösen spezifischen Osteoporose- Therapie sollten Risikofaktoren des einzelnen Patienten berücksichtigt werden“, so Prof. Onno E. Janßen, Hamburg, „und der Fokus auf vertebrale Frakturprävention und Mortalität gelegt werden“. Denn 40 % der Patienten können ein Jahr nach der Hüftfraktur noch nicht ohne Hilfsmittel gehen, 20 % der Patienten sterben innerhalb eines Jahres nach einer Hüftfraktur.
Mit Denosumab steht ein effektiv wirksamer monoklonaler Antikörper (IgG2) zur gezielten Osteoporose-Therapie zur Verfügung. Denosumab hemmt die Osteoklasten, bevor sie den Knochen erreichen. Bei postmenopausalen Frauen vermindert Denosumab signifikant das Risiko für vertebrale, nicht-vertebrale und Hüft-Frakturen. Die ebenso zum Einsatz kommenden Bisphosphonate hingegen hemmen die Funktion von knochenabbauenden Osteoklasten und wirken auf diesem Weg effektiv dem Knochenabbau entgegen. Während Bisphosphonate eine lange Halbwertszeit aufweisen und noch zwei bis drei Jahre nach Absetzen nachweisbar sind, ist der Wirkeffekt von Denosumab reversibel. „Nach Absetzen von Denosumab kann es zu einem Knochendichteverlust kommen, dies müsse nach Beendigung der Therapie im Verlauf überprüft werden“, empfiehlt Janßen.
FW
Prof. Onno E. Janßen, Hamburg: „Update Osteoporose
ICD-Codes: K58.9 , M81.9

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x