Med-Info

Arzt-Depesche 4/2022

Thema Suizidhilfe

Mit dem Urteil vom 26. Februar 2020 hat der Zweite Senat entschieden, dass das in §217 des Strafgesetzbuchs (StGB) normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist. Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art.1 Abs. 1 GG) umfasst das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, was die Freiheit einschließt, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Auf dem diesjährigen online durchgeführten Schmerzund Palliativtag der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) wurde nun festgestellt, dass sich auch zwei Jahre nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema wenig getan hat. Bei der großen Diskussionsrunde deutscher und österreichischer Palliativmediziner und Patientenvertreter auf dem Kongress wurde schnell klar, dass die Positionen bezüglich des ärztlich assistierten Suizids bei den Teilnehmern weit auseinandergehen. Um zu erfahren, welche Haltung Ärztinnen und Ärzte zu diesem Thema haben und zu erheben, welches Meinungsbild zur Suizidhilfe besteht, startet die DGS eine Umfrage. Diese ist ab sofort für ein halbes Jahr verfügbar unter https://www.dgschmerzmedizin.de/ verfügbar. Der Fragebogen ist anonymisiert und lässt sich in maximal zehn Minuten ausfüllen. Mittels der der Ergebnisse, die in der Zeitschrift „Schmerzmedizin“ sowie beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag im März 2023 veröffentlicht werden, möchte die DGS eine Diskussion zum Thema Suizidhilfe anstoßen.

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