NATUR+PHARMAZIE 11/2004

Vorlage einer AUB am ersten Tag

Zwar ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt, dass der Arbeitnehmer erst ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen habe. Hiervon kann der Arbeitgeber aber in begründeten Fällen, z. B. bei entsprechender Häufigkeit in der Vergangenheit, abweichen und bereits ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fordern. (jlp)

Zwar ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt, dass der Arbeitnehmer erst ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen habe. Hiervon kann der Arbeitgeber aber in begründeten Fällen, z. B. bei entsprechender Häufigkeit in der Vergangenheit, abweichen und bereits ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fordern. (jlp)

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