Zwar ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt, dass der Arbeitnehmer erst ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen habe. Hiervon kann der Arbeitgeber aber in begründeten Fällen, z. B. bei entsprechender Häufigkeit in der Vergangenheit, abweichen und bereits ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fordern. (jlp)
NATUR+PHARMAZIE 11/2004
Vorlage einer AUB am ersten Tag
Zwar ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt, dass der Arbeitnehmer erst ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen habe. Hiervon kann der Arbeitgeber aber in begründeten Fällen, z. B. bei entsprechender Häufigkeit in der Vergangenheit, abweichen und bereits ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fordern. (jlp)