LMU Klinikum München

Naturmedizin 4/2021

Wie Cannabidiol Hirntumore bekämpft

Seit vielen Jahren sind Studien bekannt, wonach bestimmte Zellen des Gehirns körpereigene Cannabinoide ausschütten - die auch zur Selbstverteidigung gegen Glioblastome dienen. Forscher:innen des LMU Klinikums haben nun eindeutige Beweise für den tumorbekämpfenden Effekt von hochreinem Cannabidiol (CBD) bei grundlagenwissenschaftlichen Modellen für Glioblastome nachweisen können.

Schlaflosigkeit, bessere Stimmung, entzündliche Erkrankungen: Die Substanz Cannabidiol (CBD) ist ein mittlerweile weit verbreitetes Nahrungsergänzungsmittel und Lifestyle-Produkt. Die Wirksamkeit dieser Produkte ist aber nach wissenschaftlichen Standards nicht belegt.
Nun ist es Forscher:innen unter Studienleiter Prof. Dr. Rainer Glaß von der Neurochirurgischen Klinik und Poliklinik am LMU Klinikum München in Großhadern gelungen, die Wirkung von CBD gegen Glioblastome nachzuweisen. Auch der Wirkmechanismus konnte aufgeklärt werden.

Neue Therapien gesucht

Das Glioblastom ist der häufigste und zugleich bösartigste Hirntumor an dem allein in Deutschland jährlich etwa 4.000 Menschen erkranken. Etwa die Hälfte der Patient:innen überlebt vom Zeitpunkt der Diagnose gerechnet durchschnittlich nur 16 Monate. Neue Behandlungsformen sind dringend nötig.
Mit diesem Wissen und motiviert von den vorangegangenen Studien, haben die Forscher:innen nun den Effekt von CBD gegen Tumorzellen aus Mäusen und Menschen getestet. Die Zellen wiesen etliche Mutationen auf, die für Glioblastome typisch sind.
Das Resultat: Binnen 2 bis 3 Tagen nach Gabe des Cannabidiols sterben diese Glioblastomzellen ab.
„CBD induziert den Zelltod bestimmter Glioblastome, es gibt aber auch Tumore, die nicht therapeutisch auf CBD ansprechen“, sagt Glaß. Außerdem haben die Forscher:innen ermittelt, „dass CBD einen Signalweg blockiert, der ansonsten Entzündungsreaktionen kontrolliert.“ Die Tumorzellen nutzen diesen Signalweg, um immer weiter zu wachsen.

Lesen Sie den ganzen Artikel

Fachgruppen-Login


Zugangsdaten vergessen?

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x