Gilt auch für Menschen mit Diabetes

NATUR+PHARMAZIE 1/2016

Frühstücken wie ein König

Wer morgens viel isst und abends wenig, bleibt im natürlichen zirkadianen Rhythmus und optimiert den Glukosehaushalt. Davon können auch Typ-2-Diabetiker profitieren.

Zu hohe Blutzuckerwerte nach der Mahlzeit bestimmen maßgeblich das kardiovaskuläre Risiko von Typ-2-Diabetikern. Da die Inkretin-Sekretion von der zirkadianen inneren Uhr abhängt, fällt die Insulinantwort nach einer morgendlichen Mahlzeit länger und stärker aus als nach einer abendlichen. Ein hoch-energetisches Frühstück und ein reduziertes Abendessen können den Stoffwechsel und die Blutzuckerkontrolle daher positiv beeinflussen.
US-amerikanische Forscher prüften den Zusammenhang nun bei 18 Personen, die seit im Schnitt neun Jahren an Typ-2-Diabetes erkrankt waren (mittlerer HbA1C 7,6%). Im Abstand von zwei Wochen folgten die Teilnehmer nacheinander jeweils eine Woche lang einer von zwei Diäten: Frühstück mit knapp 3000 kJ (47% Kohlenhydrate), Abendessen mit knapp 860 kJ (27% Kohlenhydrate). Bei der zweiten Diät war das Abendessen betont. Das Mittagessen und die gesamte Energiezufuhr waren bei beiden Diäten gleich. Am siebten Tag der Diät wurden direkt vor sowie mehrfach nach jeder Mahlzeit Blutproben entnommen.
Nach dem reichhaltigen Frühstück fiel die postprandiale Hyperglykämie signifikant geringer aus und nahm auch schneller wieder ab. Zwei Stunden danach lag der Blutzucker sogar unter der in Leitlinien empfohlenen Maximalgrenze von 180 mg/dl zur kardiovaskulären Prävention bei Typ-2-Diabetes. Gleichzeitig fiel die Insulin- Antwort höher aus. GLP-1 und Insulin waren bei reichhaltigem Frühstück über den ganzen Tagesverlauf erhöht und sorgten selbst nach dem Mittagessen für geringere Glukosespitzen.
Eine Diät mit Schwerpunkt auf dem Frühstück könnte Typ-2-Diabetikern helfen, eine optimale Stoffwechselkontrolle zu erreichen. OH
Quelle:

Jakubowicz D et al.: High-energy breakfast with lowenergy dinner decreases overall daily hyper glycaemia ... Diabetologia 2015; 58(5): 912-9

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