Besserer Schutz von Kindern

NATUR+PHARMAZIE 5/2023

Geplante Einschränkungen für Lebensmittelwerbung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat beschlossen, dass Kinder nicht mehr mit Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt angesprochen werden sollen. Diese Regelung gilt in allen kinderrelevanten Medien wie beispielsweise Influencermarketing sowie TV- und Hörfunkwerbung zwischen 6:00 Uhr morgens bis 23:00 Uhr abends. Zusätzlich soll Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern zu Schulen, Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen oder anderen Freizeiteinrichtungen vermieden werden, die überwiegend von Kindern besucht werden.

Lebensmittelwerbung hat einen nachhaltigen Einfluss auf das Ernährungsverhalten von Kindern unter 14 Jahren, die für Werbung besonders empfänglich sind. Denn im Kindesalter wird das Ernährungsverhalten entscheidend für das weitere Leben geprägt. Daher soll nun in allen relevanten Medien endlich verboten werden, dass sich Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt an Kinder richten darf.

Hierzu einige interessante Fakten: Im Schnitt sehen Kinder, die Medien nutzen, 15 Werbespots und -einblendungen im TV und Internet für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt täglich, wobei die Mediennutzung bei 70 % der 3- bis 17-Jährigen seit Beginn der Corona-Pandemie angestiegen ist. Durchschnittlich 92 % der Lebensmittelwerbung, die Kinder in Internet und TV wahrnehmen, preist Produkte wie Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten an. Kinder und Jugendliche verzehren etwa doppelt so viele Süßwaren und Snacks und nur halb so viel Gemüse und Obst wie empfohlen.

Rund 15 % der 3- bis 17-Jährigen in Deutschland sind übergewichtig, darunter knapp 6 % adipös.

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